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Selbstständig machen im Rhein-Sieg-Kreis: Der Fahrplan Schritt für Schritt

Primus Finanzdienst GmbH8 Min. Lesezeit

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Weg in die Selbstständigkeit folgt fast immer derselben Reihenfolge: Idee prüfen, Beratung nutzen, Rechtsform wählen, anmelden, Finanzamt informieren, Versicherungen klären, Arbeitsplatz und Adresse festlegen.
  • Gewerbetreibende zeigen den Beginn beim Gewerbeamt an (§ 14 GewO), Freiberufler melden sich direkt beim Finanzamt. Der Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ist innerhalb eines Monats elektronisch einzureichen (§ 138 Abs. 1b, Abs. 4 AO).
  • In der Region helfen unter anderem das StarterCenter Bonn/Rhein-Sieg der IHK und, in Hennef, die städtische Wirtschaftsförderung, die kostenlos Ansprechpartner vermittelt.
  • Die Kleinunternehmerregelung gilt bis 25.000 € Vorjahresumsatz und 100.000 € im laufenden Jahr (§ 19 UStG, Stand: November 2026).
  • Steuer-, Rechts- und Versicherungsfragen sollten Sie mit Steuerberatung, Kammer oder Behörde klären. Dieser Fahrplan ersetzt keine Beratung.

Sie haben eine Idee, vielleicht schon erste Kunden, und wollen sich in Hennef, Siegburg oder einem anderen Ort im Rhein-Sieg-Kreis selbstständig machen. Zwischen Entschluss und erster Rechnung liegen eine Handvoll Behördenwege, ein paar wichtige Entscheidungen und einige Fallen, die viele Gründer erst im Nachhinein bemerken.

Dieser Fahrplan führt Sie in neun Schritten durch die Gründung: von der Prüfung der Idee über Rechtsform, Gewerbeanmeldung und Finanzamt bis zu Arbeitsplatz und Geschäftsadresse. Stand: November 2026. Er ersetzt keine Beratung durch Steuerberatung, Kammer oder Behörde.

Der Fahrplan auf einen Blick

  1. Idee prüfen und Beratung nutzen

    Tragfähigkeit, Zielgruppe, Preise und Kapitalbedarf durchrechnen, Gründungsberatung in Anspruch nehmen.

  2. Gewerbe oder freier Beruf klären

    Davon hängt ab, ob Sie zum Gewerbeamt müssen und ob Gewerbesteuer anfallen kann.

  3. Rechtsform wählen

    Einzelunternehmen, GbR, UG oder GmbH – nach Haftung, Kosten und Aufwand.

  4. Anmelden

    Gewerbeanzeige bei der Stadt oder Meldung beim Finanzamt, bei Gesellschaften zusätzlich Handelsregister.

  5. Finanzamt informieren

    Fragebogen zur steuerlichen Erfassung elektronisch innerhalb eines Monats einreichen.

  6. Versicherungen klären

    Krankenversicherung, gegebenenfalls Rentenversicherungspflicht, betriebliche Risiken.

  7. Konto und Buchhaltung einrichten

    Getrenntes Geschäftskonto, Belegablage, Rechnungsvorlage.

  8. Arbeitsplatz und Anschrift festlegen

    Wo arbeiten Sie, welche Adresse steht im Impressum?

  9. Sichtbar werden

    Website mit Impressum, Profile, erste Kunden.

Schritt 1: Idee prüfen und Beratung nutzen

Bevor Sie etwas anmelden, sollten Sie drei Fragen beantworten können: Wer zahlt für mein Angebot? Wie viel? Und reicht das nach Abzug von Kosten, Steuern und Versicherungen zum Leben?

In der Region gibt es dafür Anlaufstellen:

  • StarterCenter Bonn/Rhein-Sieg der IHK Bonn/Rhein-Sieg: regionale Anlaufstelle des STARTERCENTER NRW für Information und Beratung vor dem Start. Über das StarterCenter läuft auch die Beratungs- und Coaching-Funktion zum Mikrodarlehen der NRW.BANK.
  • Wirtschaftsförderung der Stadt Hennef: unterstützt nach eigenen Angaben Gründungen, Ansiedlungen und Investitionen und vermittelt kostenlos passende Ansprechpartner, etwa zu Genehmigungen, Flächen und Finanzierungshilfen.

Schritt 2: Gewerbe oder freier Beruf?

Diese Frage entscheidet über Ihren Behördenweg:

GewerbeFreier Beruf
BeispieleHandel, Handwerk, Agenturen, viele Dienstleistungenu. a. Ärzte, Anwälte, Ingenieure, Architekten, Journalisten, Lehrer, Übersetzer (§ 18 EStG)
AnmeldungGewerbeanzeige bei der Stadt (§ 14 GewO)direkt beim Finanzamt
Gewerbesteuermöglichnein
IHK-Zugehörigkeitbei Veranlagung zur Gewerbesteuer (§ 2 IHKG)nein

Nicht jede Tätigkeit lässt sich eindeutig zuordnen, gerade bei Beratung, Coaching, IT oder Design. Klären Sie das im Zweifel mit dem Finanzamt oder Ihrer Steuerberatung, bevor Sie anmelden.

Schritt 3: Die passende Rechtsform

Die meisten Solo-Gründer starten als Einzelunternehmen: keine Mindesteinlage, wenig Formalitäten, aber volle persönliche Haftung. Wer zu zweit startet, gründet oft eine GbR. Wer die Haftung begrenzen will, wählt eine UG (haftungsbeschränkt) oder GmbH mit Notartermin und Handelsregistereintrag.

Bei der Anmeldung einer GmbH zum Handelsregister ist nach § 8 Abs. 4 Nr. 1 GmbHG eine inländische Geschäftsanschrift anzugeben. Ob eine gemietete Adresse dafür im Einzelfall genügt, entscheidet das Registergericht. Sprechen Sie das mit Ihrem Notar ab.

Schritt 4: Gewerbe anmelden

Wer ein stehendes Gewerbe beginnt, muss dies nach § 14 Abs. 1 GewO gleichzeitig mit dem Beginn bei der zuständigen Behörde anzeigen. Zuständig ist die Stadt oder Gemeinde, in der der Betrieb liegt.

In Hennef sind laut Stadt Hennef für Gewerbeanmeldungen und -abmeldungen die Stadtbetriebe Hennef, Bereich Wirtschaftsförderung und Tourismus, zuständig: Frankfurter Straße 97, 53773 Hennef. Fragen Sie vorab, welche Unterlagen nötig sind und ob ein Termin erforderlich ist. In Siegburg, Sankt Augustin, Lohmar und den anderen Orten des Kreises wenden Sie sich an die jeweilige Stadt- oder Gemeindeverwaltung.

Die Gewerbeanzeige wird an weitere Stellen weitergegeben, unter anderem an das Finanzamt (§ 138 Abs. 1 AO). Gewerbetreibende, die zur Gewerbesteuer veranlagt werden und im Bezirk eine Betriebsstätte unterhalten, gehören der IHK Bonn/Rhein-Sieg an (§ 2 Abs. 1 IHKG).

Schritt 5: Das Finanzamt informieren

Nach der Anmeldung meldet sich das Finanzamt nicht automatisch mit allem, was es braucht. Sie müssen den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung einreichen, grundsätzlich elektronisch über ELSTER (§ 138 Abs. 1b AO). Die Frist beträgt einen Monat nach Beginn der Tätigkeit (§ 138 Abs. 4 AO). Freiberufler melden die Aufnahme ihrer Tätigkeit direkt dem Finanzamt.

Im Fragebogen schätzen Sie Umsatz und Gewinn, wählen die Art der Gewinnermittlung und entscheiden über die Kleinunternehmerregelung.

25.000 €Umsatzgrenze Vorjahr (§ 19 UStG)
100.000 €Grenze im laufenden Jahr
1 MonatFrist für den Fragebogen (§ 138 Abs. 4 AO)

Kleinunternehmerregelung: Wer im Vorjahr nicht mehr als 25.000 € Umsatz hatte und im laufenden Jahr 100.000 € nicht überschreitet, kann nach § 19 UStG auf die Umsatzsteuer verzichten, dann aber auch keine Vorsteuer abziehen (Stand: November 2026). Ob das für Sie günstig ist, hängt von Ihren Kunden und Investitionen ab. Klären Sie das mit Ihrer Steuerberatung.

Schritt 6: Versicherungen klären

Mit der Selbstständigkeit ändern sich Ihre Pflichten in der Sozialversicherung. Drei Punkte sollten Sie früh klären:

  • Krankenversicherung: Sie müssen weiterhin krankenversichert sein, gesetzlich oder privat. Klären Sie mit Ihrer Krankenkasse, wie sich die Beiträge berechnen.
  • Rentenversicherung: Grundsätzlich sind Selbstständige nicht pflichtversichert, es gibt aber Ausnahmen. Nach § 2 Satz 1 Nr. 1 SGB VI sind zum Beispiel selbstständige Lehrer und Erzieher versicherungspflichtig, die regelmäßig keinen versicherungspflichtigen Arbeitnehmer beschäftigen. Das kann auch Trainer und Dozenten betreffen. Klären Sie das mit der Deutschen Rentenversicherung.
  • Betriebliche Risiken: Je nach Tätigkeit kann eine Berufs- oder Betriebshaftpflicht sinnvoll sein. Lassen Sie sich unabhängig beraten.

Schritt 7: Geschäftskonto und Buchhaltung

Trennen Sie vom ersten Tag an private und geschäftliche Zahlungen. Ein eigenes Konto für das Geschäft erleichtert Buchhaltung und Steuererklärung erheblich. Legen Sie eine einfache Belegablage an, digital oder in Ordnern, und eine Rechnungsvorlage mit allen Pflichtangaben nach § 14 Abs. 4 UStG.

Wenn Sie Gründungszuschuss beantragen wollen: Der Gründungszuschuss nach § 93 SGB III kann geleistet werden, wenn Sie bei Aufnahme der Selbstständigkeit noch mindestens 150 Tage Anspruch auf Arbeitslosengeld haben und die Tragfähigkeit durch eine fachkundige Stelle bestätigen lassen. Das Gesetz formuliert ihn als Kann-Leistung. Sprechen Sie die Agentur für Arbeit deshalb vor dem Start an.

Schritt 8: Arbeitsplatz und Anschrift festlegen

Zwei Fragen werden bei der Gründung oft unterschätzt: Wo arbeiten Sie, und welche Anschrift steht öffentlich im Impressum?

Der Arbeitsplatz

Viele starten zu Hause. Das spart Geld, hat aber Grenzen: wenig Ruhe, keine Trennung zwischen Arbeit und Privatleben, kein Ort für Kundentermine. Ein eigenes Büro mit langem Mietvertrag ist in der Startphase oft zu teuer und zu unflexibel. Dazwischen liegt ein Arbeitsplatz zum Mieten.

Bei Primus Coworking in Hennef können Sie ohne Vertrag mit einem Tagespass für 23,80 € beginnen, mit der 10er-Karte für 214,20 € oder einem monatlich kündbaren Flex-Monat für 201,11 € (brutto, Stand: November 2026). Für Kundentermine, Workshops oder Schulungen gibt es einen Raum für bis zu 12 Personen ab 29,75 € pro Stunde. Welche Variante sich ab wie vielen Tagen rechnet, steht im Artikel Was kostet Coworking?.

Die Anschrift

Im Impressum muss nach § 5 Abs. 1 Nr. 1 DDG die Anschrift stehen, unter der Sie niedergelassen sind. Wer von zu Hause arbeitet und seine Wohnadresse nicht veröffentlichen will, nutzt häufig eine Geschäftsadresse. Bei uns kostet sie ab 46,41 € im Monat, zuzüglich einmalig 58,31 € Einrichtung, mit sechs Monaten Mindestlaufzeit.

Hintergründe und Kosten erklären die Artikel Geschäftsadresse mieten und Impressum ohne Privatadresse.

Schritt 9: Sichtbar werden

Erst jetzt kommen Website, Profile und erste Werbung. Achten Sie darauf, dass Ihr Impressum vollständig ist, bevor die Seite online geht. Fehlende oder falsche Pflichtangaben können eine Ordnungswidrigkeit sein (§ 33 DDG).

Vier Fehler, die Gründer oft erst später bemerken

Den Fragebogen vergessen. Die Gewerbeanzeige ersetzt nicht den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung. Ohne ihn bekommen Sie keine Steuernummer, und ohne Steuernummer stockt die erste Rechnung.

Privat- und Geschäftskonto mischen. Was am Anfang bequem wirkt, wird bei der ersten Steuererklärung zur Sucharbeit. Trennen Sie die Konten von Beginn an.

Die Wohnadresse überall veröffentlichen. Impressum, Rechnungen, Profile und Registereinträge sind schnell befüllt, aber nur mühsam wieder geändert. Entscheiden Sie vor dem ersten Auftritt, welche Anschrift öffentlich stehen soll.

Rücklagen für Steuern vergessen. Vorauszahlungen und Nachzahlungen kommen oft erst im zweiten Jahr. Legen Sie von Anfang an einen festen Anteil jeder Einnahme zurück und lassen Sie sich die Höhe von Ihrer Steuerberatung schätzen.

Checkliste für Gründer im Rhein-Sieg-Kreis

Fazit

Sich selbstständig zu machen ist im Rhein-Sieg-Kreis kein Hexenwerk, wenn Sie die Reihenfolge einhalten: erst prüfen und beraten lassen, dann anmelden, dann das Finanzamt informieren und die Versicherungen klären. Nutzen Sie die Beratungsangebote in der Region, rechnen Sie ehrlich und starten Sie schlank. Ein gemieteter Arbeitsplatz und eine Geschäftsadresse helfen dabei, mit überschaubarer Bindung professionell aufzutreten.

Wer anfangs viel von zu Hause arbeitet, findet Anregungen im Ratgeber Homeoffice-Alternative und einen Überblick über Arbeitsplätze in der Region im Leitfaden Coworking im Rhein-Sieg-Kreis.

Diese Darstellung ist keine Rechts- oder Steuerberatung. Lassen Sie Ihren Einzelfall von Steuerberatung, Kammer oder der zuständigen Behörde prüfen.

Häufige Fragen

Was muss ich tun, um mich selbstständig zu machen?

Prüfen Sie Ihre Idee und lassen Sie sich beraten. Wählen Sie eine Rechtsform, melden Sie ein Gewerbe an oder melden Sie sich als Freiberufler beim Finanzamt, reichen Sie den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ein und klären Sie Kranken- und gegebenenfalls Rentenversicherung. Dazu kommen Geschäftskonto, Buchhaltung, Arbeitsplatz und Anschrift.

Wo melde ich in Hennef ein Gewerbe an?

Laut Stadt Hennef ist für Gewerbeanmeldungen und -abmeldungen der Bereich Wirtschaftsförderung und Tourismus der Stadtbetriebe Hennef zuständig, Frankfurter Straße 97, 53773 Hennef. Fragen Sie dort vorab, welche Unterlagen Sie mitbringen sollen. In anderen Orten des Kreises ist jeweils die eigene Stadt oder Gemeinde zuständig.

Brauche ich als Freiberufler eine Gewerbeanmeldung?

Freie Berufe im Sinne von § 18 EStG brauchen in der Regel keine Gewerbeanmeldung, sie melden die Aufnahme der Tätigkeit direkt beim Finanzamt. Ob Ihre Tätigkeit freiberuflich ist, ist nicht immer eindeutig. Klären Sie das im Zweifel mit Finanzamt oder Steuerberatung.

Welche Förderung gibt es für Gründer aus der Arbeitslosigkeit?

Der Gründungszuschuss nach § 93 SGB III kann gezahlt werden, wenn bei Aufnahme der Selbstständigkeit noch mindestens 150 Tage Anspruch auf Arbeitslosengeld bestehen und die Tragfähigkeit durch eine fachkundige Stelle bestätigt wird. Es handelt sich um eine Kann-Leistung. Ansprechpartner ist die Agentur für Arbeit.

Kann ich meine Firma unter einer gemieteten Adresse anmelden?

Das entscheidet die zuständige Behörde im Einzelfall. Für die Gewerbeanmeldung kommt es darauf an, wo Sie Ihr Gewerbe tatsächlich betreiben, beim Handelsregister prüft das Registergericht. Für Impressum und Briefkopf nutzen viele Gründer eine Geschäftsadresse.

Werde ich mit der Gewerbeanmeldung Mitglied der IHK?

Nach § 2 Abs. 1 IHKG gehören der IHK unter anderem natürliche Personen und Gesellschaften an, die zur Gewerbesteuer veranlagt sind und im Bezirk eine Betriebsstätte unterhalten. Für Hennef und den Rhein-Sieg-Kreis ist das die IHK Bonn/Rhein-Sieg.

Quellen

Dieser Beitrag gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung im Einzelfall.